Nationales und internationales Familienrecht

 

  • Außergerichtliche Beratung und Unterstützung in familienrechtlichen Fragestellungen

    • Speziell auch bei gemischtnationalen, grenzüberschreitenden Ehen und Partnerschaften, d.h. einer der Ehepartner ist  Ausländer

    • Kenntnisse der US-amerikanischen/englischen und portugiesischen Sprachen und Rechtssysteme

    • Ehen mit Unternehmensanbindung, d.h. einer der Partner ist an einer Firma beteiligt mit den daran verbundenen rechtlichen Fragestellungen

  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren vor deutschen Gerichten  in familienrechtlichen Fragestellungen bezüglich

    • Trennung / Scheidung
    • Ehegatten-Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
    • Kindessorge, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • Kindesunterhalt
    • Zugewinnberechnung
    • Versorgungsausgleich